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Tonnagebeschränkung nach Aussage der Staatsregierung möglich

Pressemitteilung, Oberallgäu, 08. Februar 2022, Aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Gehring zu den Kriterien für Tonnagebeschränkungen geht hervor, dass das Landratsamt durchaus Handlungsspielräume für das Erlassen einer Tonnagebeschränkung habe. In der Antwort von Innenminister Herrmann heißt es, Tonnagebeschränkungen könnten angeordnet werden, wenn auf Grund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht. Für bemerkenswert hält der grüne Landtagsabgeordnete zudem die Aussage, dass keine besondere Gefahrenlage erforderlich sei, wenn der Schwerlastverkehr der Autobahnmaut ausweicht. Hier würden dann sogenannte Rechtsgüter wie die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder auch der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen greifen.
Gehring folgert daraus, dass ein schriftlicher Antrag auf Tonnagebeschränkung für die Ortsdurchfahrt Rettenberg und Kranzegg durchaus Chancen hätte.
Für zukünftige Entscheidungen sei auch zu beachten, dass Staatstraßen mit dem Bau von Autobahnen bzw. Bundesstraßen, die sie teilweise ersetzen, auch eine andere (weniger wichtige) Funktion als Verbindungsstraße bekommen hätten. Der Allgäuer Abgeordnete begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Ampelregierung in der Koalitionsvereinbarung den Spielraum für die Kommunen noch einmal mal erweitern will und verweist auf die Koalitionsvereinbarung in der steht: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“


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