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Vizepräsident des Landtags

Vizepräsident des Landtags

Allgäuer Abgeordneter

Allgäuer Abgeordneter

Bildungspolitiker

Bildungspolitiker

Transparenz

Transparenz2 PixabayAufstellung meiner Einkünfte im Rahmen meiner politischen Tätigkeit (2019)

Transparenz ist nicht nur eine der zentralen Forderungen der GRÜNEN, sondern auch für mich persönlich ein wichtiges Thema. Die folgende Aufstellung der Einkünfte und deren Verwendung dienen diesem Anliegen.

Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten

Laut Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Derzeit beträgt diese 9.215,00 Euro monatlich.  Als Vizepräsident kommt eine monatliche Entschädigung von 4.608,00 Euro hinzu. Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.

Die Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst, die vom Landesamt für Statistik ermittelt wird und sowohl zu einer positiven, wie zu einer negativen Anpassung führen kann.

Krankenversicherung

Da ich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin, muss ich dafür einen Beitrag in Höhe von 735,30 Euro aus meinen Entschädigungen aufbringen. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss vom Landtagsamt in Höhe von 367,65 Euro. Zum Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 147,54 Euro erhalte ich dementsprechend einen Zuschuss von 73,77 Euro vom Landtagsamt.

Die Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG in Höhe von 3.984,00 Euro. Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Vizepräsident*innen beträgt 541,00 Euro. Auch diese Pauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung – entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Bayern – angepasst. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten abgedeckt. Werbungskosten steuerlich geltend zu machen ist ausgeschlossen.

Die Verwendung der Kostenpauschale stellt sich in meinem Fall wie folgt dar:

Landtagsbüros in Immenstadt und Kempten (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, laufende Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten);
Büroausstattung, Büromaterialien, Porto, Kopie- und Druckkosten für mein Landtagsbüro in München. Miete fällt hier nicht an;
Miete einer Wohnung in München (1-Zimmer-Appartment);
Zweitwohnungssteuer in München;
Informationsveranstaltungen in der Region (Druckkosten, Raummieten, Anzeigen, gelegentlich Bewirtungen);
Kosten für Termine innerhalb und außerhalb Bayerns (u.a. Taxikosten, Verpflegungskosten, sonstige Auslagen, ggf. Unterkunft);
Informationsbeschaffung: etliche notwendige Abonnements von Zeitungen, Bücher;
Fahrtkosten PKW für die Wahrnehmung von Terminen im Allgäu und in Bayern;

Alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags haben nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern.“

Personalmittel/Beschäftigung von Mitarbeiter*innen

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiter*innen steht mir derzeit jährlich ein Budget von 141.129,54 Euro zur Verfügung. Rechtliche Grundlage ist Art. 8 Abs. 1 BayAbgG und der Einzelplan 01 Titel 411 03-6 Haushaltsgesetz: „Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L.

Derzeit beschäftige ich drei Mitarbeiterinnen mit einem Arbeitsumfang von jeweils 28 Wochenstunden. Um eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten, stocke ich das Gehalt aus meiner Entschädigung bzw. meinen Diäten zusätzlich auf. Zudem sind immer wieder Praktikant*innen mit Arbeitsvertrag in meinen Büros tätig.

Die Personalverwaltung und Abwicklung der Gehälter werden vom Landtagsamt übernommen.

IUK-Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) stehen nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG jeder*jedem Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Legislaturperiode zu, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.

Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten

Als Kreisrat im Oberallgäu erhielt ich 2022 Sitzungsgelder und Fahrkosten in Höhe von 1.178,60 Euro.

Als Aufsichtsrat im Klinikverbund Allgäu erhielt ich im Sitzungsjahr 2020 insgesamt 1.400 Euro.

Sonstige Einnahmen

Einnahmen aus Photovoltaikanlage bis einschließlich 2021: ca. 1.000 Euro jährlich

Keine zu versteuernden Zinseinnahmen bzw. Dividendenerträge.

Abgaben/Spenden an meine Partei

2021 insgesamt 24.972,00 Euro

Spende der Gehaltserhöhung vom 1. Juli 2020: Die Abgeordnetendiäten wurden zum 1. Juli 2020 um 212 € pro Monat erhöht. Dies entspracht einer Jahreserhöhung von 2.544 €. Alle Abgeordneten der Landtags-Grünen hatten sich darauf verständigt, darauf zu verzichten und dieses Geld an Organisationen in ihren Stimmkreisen zu spenden. Ich selbst habe dieses Geld an den Kinderschutzbund Kempten gespendet.



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